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Guten Tag, ich habe 2 von den o.g. Wechselrichtern ungedrosselt und angemeldet. Nun wird mein Netzbetreiber demnächst ein iMSys komplett bei mir einbauen. Nun die Frage wie wird die Steuerung für den Netzbetreiber nach "Solarspitzengesetz" ermöglicht? Laut Deye KI gibt es wohl eine Externe Box ich hab diese aber nicht gefunden. Danke für die Hilfe.
Hallo Rebensdorf,
da die Microwechselrichter laut Beschreibung keine Möglichkeit der Busssteuerung haben, bleibt die Möglichkeit die vom VNB vorgesehenen Relaiskontakte nachzurüsten oder ein Gateway welches mit dem iMess "sprechen" kann und dort auf Kontakte zu legen.
Der Vorteil beim Gateway ist, dass du die geforderte rechtssichere Speicherung hast, die bei den einfachen Relaiskontakten nicht zu erreichen ist.
Beide Bauteile dürfen nur von einer Elektro Fachkraft verbaut werden.
Bei Bedarf gerne fragen.
Bei Bedarf gerne fragen.
Wie kann mithilfe eines nachgerüsteten Relais die Leistung des Mikrowechselrichters gesteuert werden?
Deye SUN-12K-SG04LP3-EU, 36 х Trina Vertex S 425W, 2 x Deye RW-M 6.1
Deye SUN-8K-SG04LP3-EU, 10 х Trina Vertex S+ 430W, 2 x Deye RW-M 6.1
2 x Deye SUN 2000, je 4 х Trina Vertex S+ 430W, Netzparallel zu 8kW WR
1 x Deye SUN 600, 2 х Sharp NU-JC 410W, Netzparallel zu 8kW WR
Na An oder Aus gans einfach wie Nachtspeicherheizung....
Aber das der Messtellenbetreiber für zwei M160 (*2 x 1600 W) eine abschaltung möchte finde ich woll mehr als sinnlos, was ich auch nicht glaube das er das will.
Na ja, das Abschalten eines oder beider WR ist keine intelligente Leistungssteuerung. Über Modbus besteht die Möglichkeit, die Leistung zu steuern. Das kann man ein- oder zweimal pro Monat machen. Mehrmals am Tag bei den Deye Mikrowechselrichtern sollte man es nicht machen.
Mein Messstellenbetreiber hat ebenfalls angekündigt, demnächst einen intelligenten Zähler zu installieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich meinen Wechselrichter nach den Vorgaben des Netzbetreibers steuern muss. Gibt es nicht eine Übergangsfrist für Bestandsanlagen?
Deye SUN-12K-SG04LP3-EU, 36 х Trina Vertex S 425W, 2 x Deye RW-M 6.1
Deye SUN-8K-SG04LP3-EU, 10 х Trina Vertex S+ 430W, 2 x Deye RW-M 6.1
2 x Deye SUN 2000, je 4 х Trina Vertex S+ 430W, Netzparallel zu 8kW WR
1 x Deye SUN 600, 2 х Sharp NU-JC 410W, Netzparallel zu 8kW WR
Der einbau von dem Zähler ist verpflichtend, die Steuerbarkeit ist nicht verpflichtend für alt anlagen, für neu anlagen bekommt man entweder 60% oder die Steuerbarkeit über imsys mit *100%. Wenn ich das richtige lese.
@haux Hallo, das ist leider nicht richtig wenn du in das Gesetz schaust dann steht da sinngemäß drin, das die 60% Lösung nur solange gilt bis der Netzbetreiber ein imsys einbaut und dann muss die Anlage auch steuerbar sein.
Ich komm auf das Thema weil ein paar Häuser weiter, bei einem Bekannten von mir, imsys eingebaut wurde und er die Anlage steuerbar machen muss obwohl diese von 2012 ist. Ihm wurde bis dahin der Betrieb untersagt. Ich weiß jetzt werden viele Bestandschutz schreien aber scheinbar doch nicht, seine Anlage ist bis zur Nachbesserung abgeschaltet. Und ein Elektriker hat mir erzählt das, zumindest unser Netzbetreiber, jetzt nach und alle Anlagen dahingehend umbauen lassen will.
Wenn ich Railas nachrüsten muss dann werde ich wohl die WR rausschmeißen. Wenn man es genau nimmt sind die Wechselrichter ja nicht Gesetzeskonform was EWG angeht, nur leider redet da kaum jemand drüber.
seine Anlage ist bis zur Nachbesserung abgeschaltet
Der Netzbetreiber hat kein Recht, die Anlage stillzulegen, sondern nur, bei drohender Netzüberlastung zu drosseln oder vom Netz zu trennen. Selbst wenn die Einspeisung gedrosselt oder abgeregelt wird, ist der Netzbetreiber verpflichtet sicherzustellen, dass Sie Ihren eigenen Solarstrom weiterhin im Haus verbrauchen dürfen, Die Anforderung, die Anlage abzuschalten, kam bestimmt schriftlich. Dem könnte man mit einem entsprechenden Hinweis auf das EEG widersprechen.
Ich bin gespannt, was mein Netzbetreiber nach dem Einbau von iMSys verlangen wird. Eigentlich sollte der Zähletausch schon im Juni erfolgen, wurde aber verschoben.
Deye SUN-12K-SG04LP3-EU, 36 х Trina Vertex S 425W, 2 x Deye RW-M 6.1
Deye SUN-8K-SG04LP3-EU, 10 х Trina Vertex S+ 430W, 2 x Deye RW-M 6.1
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1 x Deye SUN 600, 2 х Sharp NU-JC 410W, Netzparallel zu 8kW WR
Hm wenn ich das richtige lese ist meine Anlage aktuell nicht betrofffen von Imsys oder Steuerungseinrichtung.
Inbetriebnahme 06/23 5,2 kwp; 07/24 6,6 kwp (1/23-> 02/25 Anlage über 25kwp nur betroffen)
Bis der Mestellenbetreiber es einbauen muss.
Inbetriebnahme 06/23 5,2 kwp; 07/24 6,6 kwp (1/23-> 02/25 Anlage über 25kwp nur betroffen)
Danke für den Link, für den Fall, dass mein Netzbetreiber auf die dumme Gedanken kommt. Bei mir erfolgten die Inbetriebnahmen auch im 06.2023 und die Leistung liegt unter 25 kWp.
Deye SUN-12K-SG04LP3-EU, 36 х Trina Vertex S 425W, 2 x Deye RW-M 6.1
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2 x Deye SUN 2000, je 4 х Trina Vertex S+ 430W, Netzparallel zu 8kW WR
1 x Deye SUN 600, 2 х Sharp NU-JC 410W, Netzparallel zu 8kW WR
Wie gesagt bei meinem Bekannten haben die trotzdem gesagt erst nachrüsten obwohl Anlage von 2012. Aber ich werde Ihm mal den Link zeigen vielleicht kennt er das auch noch nicht.
entscheidend ist doch auf der letzten Seite:
Technische Vorgaben für PV-Anlagen nach § 9 EEG AB Einbau eines iMSys + Steuerungseinrichtung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG und erfolgreicher Testung durch den NB
Unabhängig von der IBN. iMSys allein macht nichts, erst mit der Steuerungseinrichtung
Ich bin auch mal gespannt was bei mir passieren wird, da ich ja zwei Anlagen unter 7kwp (*Marktstammdatenregister) registriert habe (am gleichen Netzanschlusspunkt ob man da rausfällt beim Netzbetreiber obwohl sie eigentlich wissen das es 1 WR ist und der gleiche Anschluss).
Ja die Anlage von 2012 muss woll nachgerüstet werden anscheinend schon seit 2013.
(Variante A ab 2013 darf die Anlage maximal 70% einspeisen -> Rest durfte für Eigenverbrauch verwendet werden oder halt runtergedrosselt werden ** Übergangsregel damit man kein Rundsteuerfunkgerät einbauen muss) *<30kwp (für die meisten Anlagen mit *EEG 2023 abgeschafft)
(Varainte B ab 2013 Rundsteuerfunkgerät muss verbaut werden *volle Einspeisung möglich / Reduzierung durch NB möglich)
Aktuell wenn er die Aufforderung vom Mestellenbetreiber zum Einbau von Imsys / Steuereinrichtung bekommt, muss man es woll Umbauen wenn es überhaupt möglich ist bei alten WR
(Ich frag mich nur ob sie sich einfach nur zum * Zählertausch anmelden, oder ob sie angemessen vorher was schreiben)
Alternativen (*Unrentabel)
Variante 1 : Anmelden als 0 Einspeisung, wäre aber schade und eventull nicht rentabel da mann die 18Cent (2012) je Kwh verliert, eventuell Bitcoin mining aber naja
Variante 2 : Anmelden als direkt Vermarktung, aber dafür bräuchte man wieder größere Akkus damit man in Regionen kommt wo der Preis je Kwh ansatz weise rentabel wird. (Und ob sie dann drosseln dürfen weiß ich nicht)

