Deye Hybrid Angebote Deye Zubehör Produkte
- Es kann ja sein, dass nicht jedes Gebiet betroffen ist. Aber der Netzbetreiber kann es verlangen und das nicht nur bei Neuanlagen. Sondern auch ab 2028 bei bestandsanlagen. Deswegen sollte man sich mit dem Thema schon beschäftigen.
Bei Neuanlagen hab ich schon von mehreren Netzbetreiber gehört, dass der Netzbezug mit Batteriespeicher regulierbar sein muss.
Da hilft keine schwammige Aussagen was.
Wer schon ein IVG Rundsteuerpaket verbaut hat, oder Erfahrungen hat, das 14a konform ist, wäre für viele Forumsmitglieder sicherlich sehr interressant.
Aber bei Bestandsanlagen gilt doch folgendes:
Zitat:
Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Zunächst gelten die aktuellen Vereinbarungen bis 31. Dezember 2028 unverändert fort. Anschließend werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf das neue Regime überführt.
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in das neue Regime zu wechseln.
das heißt für mich, dass Bestandsanlagen ohne bestehende Vereinbarung gar nichts machen müssen...
Also.... Da der normale Verbrauch nicht in diese Regelung fällt, sind erstmal zwei Zähler notwendig. Wem der Bezug begrenzen werden KANN, dem steht für diese Energie ein verbilligter Preis zu.
Ob Heimspeicher wirklich dann davon betroffen sein werden, ist fraglich, denn die Batterie ist für gewöhnlich zur Deckung des Grundbedarf da und nicht zum heizen oder Elektro Scooter laden.
Wie bereits erwähnt, steht in dem Gesetz nichts von Pflicht. Zumindest für den Verbraucher. Sinn des Gesetzes ist nicht das Verkomplizieren, sondern der Sinn besteht darin, daß sich Netzbetreiber nicht mehr aufgrund mangelnder Leistung ihres Netzes Wärmepumpen und Ladestationen für E-Kisten ablehnen können. Denn dies konnten sie bisher, was jedoch dem Bundesrobert nicht recht ist. Denn er möchte eine maximale Abhängigkeit von Netzbetreiber und Stromkonzernen . Und er möchte viel viel mehr gemolkene Dächer.
Natürlich kann es für Einzelne notwendig werden. Dies erfragt man bei der Planung.
Was mich stört, ist diese Panikmache. Das Verbreiten einer Hysterie, es würde uns alle treffen. Dies ist falsch.
Im übrigen ist es meist totaler Quatsch in unseren Breiten, den Akku übers Netz zu laden. Selbst ein dynamischer Stromtarif würde nur Sinn machen, wenn die Preisersparnis mindestens 20% beträgt, da Umwandlungsverluste ein Naturgesetz sind.
Ok. Dann betrifft es nur die neuanlagen ab dem 1.1.2024
Updante IVG nach Rückfrage. Wer davon betroffen ist, das neue Rundsteuerpaket von IVG erfüllt alle Regeln nach 14a also braucht keiner Angst haben, falls der Netzbetreiber hier was verlangt.
Dieses kann über Händler erworben werden.
@roman Mit dem Netzladen, bei Tibber macht das schon Sinn, allerdings sind es wenige Groschen am Tag die man da spart.
Aktuell ist es z.B. nicht unüblich, daß der Strompreis innerhalb des Tagesverlaufes von 21 Cent auf 39 Cent springt. In den letzten
Tagen hatten wir hier PLZ 45 zwischen 20 und 40 Cent.
Morgen Mittag 14 Cent, ein paar Stunden später 30 Cent, also wenn die PV den Speicher nicht voll macht, dann würde ich morgen mittag
den Rest aus dem Netz laden.
Da von 20% Verlust auszugehen ist, Laden und Entladen, die günstigen Preise jedoch dann sind, wenn entweder die Sonne scheint oder nachts, wäre es ökonomischer, nachts direkt Netzstrom zu verbrauchen. Ich habe selber tibber, jedoch schwankt der Preis nicht so stark.
Hier das Preisniveau des letzten Jahres.
Hier das für morgen. Wird ein sonniger Tag, deswegen Preise niedrig. Wenn aber Strom vom Dach kommt, lade ich natürlich meine Akkus mit Strom vom Dach. An trüben Tagen sind die Preise höher, da nicht ausreichend PV zur Verfügung steht.
Muß aber jeder selber wissen. Jedoch wenn der Akku nicht über zwei Tage reicht, ist er definitiv zu klein.
@roman natürlich ist es quatsch aus dem Netz die Batterien teuer zu laden, aber das ist völlig unabhängig ob man das machen will oder nicht. Und es ist auch keine Panikmache. Ab dem 1.1.24 müssen alle Neuanlagen so ausgestattet sei, dass der Netzbetreiber die Anlagen fernsteuern kann nach 14a.
Es gibt zwar gerade noch keine FRE Geräte auf dem Markt des Netzbetreibers, diese werden aber nach und nach eingebaut.
Hier ein Auszug von Bayernwerk z.b. ab 2028 ist jede Bestandsanlage auch dabei der Batteriespeicher hat und theoretisch über 4,2 kw aus dem Netz laden kann. Egal ob er mag oder nicht. Da wird nur die Netzladung in den Batteriespeicher auf 4,2 kw begrenzt. Der normale Netzbezug bleibt uunberührt. Siehe Auszug
Ab 31.13.2028 ist jede Bestandsanlage auch betroffen.
Die Screenshots sind aus welcher Quelle? Ich bevorzuge offizielle Texte der Bundesregierung, keine Interpretationen. Und wie immer gilt der exakte Wortlaut.
Es ist interessant, soviel Panikmache, aber keiner kennt einen, den es betrifft. Denn wenn es Pflicht wäre, ginge seit Januar keine einzige Anlage mit Zustimmung der Netzbetreiber ans Netz. Eine Verpflichtung ist lediglich für die NB ersichtlich, dass sie dies anbieten müssen, wenn der Ausbau keine Leistungsverbraucher zulässt.
Und wie bereits jemand angemerkt hat, dann dürfte ja auch keine Zulassung mehr für den Deye und andere nunmehr korrekt sein.
Um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung steuern zu können, bedarf es dann auch eine komplette Umrüstung des Zählerplatz etc. Sofern noch ältere von den Netzbetreiber geduldet werden.
@roman Der Auszug ist von den Netzbetreibern Bayernwerk. Und es steht auch in den Gesetzen so drin. Mal genau lesen.
- Da gibt es keine Interpretationen.
Und es ist auch keine Panikmache. Es gibt ja Möglichkeiten wenn es jemand bereits jetzt erfüllen muss....
Hier der link.
Es ist interessant, soviel Panikmache,
Kein Mensch redet hier panisch und will Unsicherheiten schüren (vielleicht höchstens diejenigen, die ihre Anlagen nicht anmelden (wollen)).
Was spricht dagegen sich hier konstruktiv auszutauschen und über den eigenen Bestandsanlagen-Tellerrand hinauszublicken?
aber keiner kennt einen, den es betrifft
Doch, es betrifft fast jeden, der sich jetzt eine Anlage ensprechender Größe/Leistung hinstellt.
Also z.B. alle Kunden, deren Anlagen/Wallboxen ich in diesem Jahr installiert/ in Betrieb genommen habe.
Hatte ich auch an anderer Stelle schon mal erwähnt - wurde ja von Dir mit der Einstufung "Unsachlich" versehen.
Denn wenn es Pflicht wäre, ginge seit Januar keine einzige Anlage mit Zustimmung der Netzbetreiber ans Netz
Natürlich gehen die Anlagen ans Netz - hattest Du nicht irgendwo geschrieben, dass Du dich besonders gut direkt an der verlässlichen Quelle informierst?
Die Anlagen gehen ans Netz mit den entsprechenden Vorbereitungen für die mögliche Abregelung. Schon mal geguckt, wie viele APZ-Felder wunderbar mit Spannungsversorgung und LAN-Kabel ausgestattet sind und damit seit Jahren ungenutzt verschimmeln? Ohne diesen Mist bekommst Du eine Erweiterung/größeren Umbau deiner Verteilung nicht mehr abgenommen - unabhängig davon, ob die Netzbetreiber es irgendwann schaffen die entsprechende Technik in das Feld zu montieren. Aber die Vorbereitung muss her und so verhält es sich mit unserem Thema hier. Also Steuerleitung ins Gerät, APZ/RFZ/ZRFZ entsprechend ausgestattet und wenns dann (jemals) ernst wird, wird auch die entsprechende Technik/Firmware ranzukriegen sein. (Siehe Firmware für Österreich).
@eulhofer Hallo.
Du hast hier vollkommen Recht. Wie du auch erwähnst, man muss bereits alles soweit installieren, damit es mit dem Netzbetreiber mit der Abregelung funktioniert. Wenns soweit ist.
Hast du zufällig schon für den Dexe ein Rundsteuerpaket von IVG verbaut? Diese sollen 14a konform sein.
Hab mir jetzt ein paar bestellt für Kunden....
Es mag vielleicht sein, daß es klassische Stromspeicher betrifft, ähnlich senec. Hier trifft die Anschlussbedingung des festen Anschlusses mit dem Stromnetz zu.
Bei mir ist ein Wechselrichter mit dem Netz verbunden. Dieser dient vorrangig dem Hausverbrauch, der übrigens nicht unter steuerbare Verbraucher fällt.
Ihr werdet sehen, ob euer NB euch in diesem Jahr anschreibt. Mein Netzbetreiber möchte jedenfalls den Wechselrichter nicht steuern und der Akku ist nicht steuerbar im Sinne des Gesetzes.
Erinnert alles irgendwie an "ohne Maske sterben wir alle" , "Relaisgate" und vieles andere.
@eulhofer , doch, auch ohne APZ Feld und auch dieses Jahr. Bei dir vielleicht nicht. Mein Elektriker wollte auch komplett neu machen. Mein Netzbetreiber legte jedoch keinen Wert drauf, trotz TAB. Bei einem Freund in einem anderen Bundesland das selbe Spiel. Deswegen kann man es nicht verallgemeinern.
Jedoch scheinst du die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben....
Hast du zufällig schon für den Dexe ein Rundsteuerpaket von IVG verbaut? Diese sollen 14a konform sein.
Leider nicht - bei uns wird nur ganz selten ein Deye verkauft/verbaut. Und bisher auch nur Stringwechselrichter. Ich ärgere mich vor Allem mit Alpha ESS, SMA, Kostal, Sungrow etc.etc. herum.
Privat habe ich mir den Deye 12k geholt und mit DIY-Batterien im Betrieb.
Hab mir jetzt ein paar bestellt für Kunden....
Berichte mal, wie es klappt - interessiert mich sehr.
doch, auch ohne APZ Feld und auch dieses Jahr.
Glückwunsch - es sei dir gegönnt.
Mein Elektriker wollte auch komplett neu machen.
Natürlich - nichts ist blöder, als wenn eine Mängelkarte vom Netzbetreiber ins Haus flattert und dein Elektriker dann für Umme alles in Ordnung brigen muss, well der Kunde darauf besteht eine normgerechte Installation in Auftrag gegeben zu haben. Und an anderslautende Absprachen kann man sich dann in der Regel überhaupt nicht mehr erinnern...
Mein Netzbetreiber legte jedoch keinen Wert drauf, trotz TAB. Bei einem Freund in einem anderen Bundesland das selbe Spiel.
Stimmt - es gibt einige Netzbetreiber die selbst mit diesen Vorgaben überfordert sind/scheinen.
Solange Du bzw. "Dein Elektriker" das schriftlich hat ist es doch gut.
Deswegen kann man es nicht verallgemeinern.
Jedoch scheinst du die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben....
Hab ich auch nie behauptet, dass es im gesamten Universum gilt.
Beim EnWg handelt es sich alelrdings um ein Bundesgesetz - daher müssen wir als bundesweit ausführende Handwerker damit klar kommen.
Aber was Du von Gesetzen hälst, hast Du ja mittlerweile oft und ausführlich präsentiert.
Da Du ja scheinbar kein Elektriker bist, musst Du ja auch nicht den Kopf hinhalten, wenn etwas in dieser Thematik nicht i.O. ist.
Nö, Weisheit habe ich nicht gefressen - aber ich hab etliche Jahre Erfahrungen im handwerklichen Aussendienst. Und wenn man für sein Tun verantwortlich ist, dann ist man gut beraten "es gleich richtig" zu machen. Mein Chef wäre "not amused", wenn ich beim Kunden nicht fachgerecht und normkonform arbeite - Reklamationen/Nacharbeiten kosten richtig Geld und Nerven.
Das ist vielleicht die Essenz, die man wohlwollend als Weisheit bezeichnen könnte.
Natürlich ist jetzt der örtliche NB inkompetent, Eulhofer. Wahrscheinlich sind alle inkompetent, ausgenommen dir.
Was ich beruflich mache tut hier nichts zur Sache, jedoch bin ich es gewohnt, mit meinen Händen, meinem Kopf und meiner Erfahrung mein Geld zu verdienen.
Ich habe bereits im Anfangsstadium der Planung schriftlich mit meinem NB die Frage des Zählers etc abgeklärt. Weil es ab und an Menschen mit technischen Sachverstand gibt, die innerhalb eines Ermessensspielraumes agieren können. Und auch in dem Fall der steuerbaren Verbraucher ist es mal wieder so, es ist kein Muss, keine Pflicht. Das Gesetz gibt dem NB das Recht, daß er "kann". Und vielleicht möchte nicht jeder, nicht bei einem Batteriespeicher, der eigentlich dazu installiert wird, eigens erzeugte Energie zu speichern und vielleicht nur gelegentlich aus dem Netz zieht. Denn dann muß der NB das Netzentgelt für den Energiebezug reduzieren, nur für die Möglichkeit, daß er "kann".
Ist sein Netzausbau jedoch stark genug, es handelt sich nicht um Wallboxen, Klimageräte oder Wärmepumpen als ständige Verbraucher, ist für mich durchaus nachvollziehbar, daß nicht jeder NB auf seine Netzentgelte verzichten möchte.
Ausgenommen vom Gesetzgeber sind der Haushaltsbedarf. Wie soll dann der NB dies trennen? Der Deye teilt intern auf.
Klappern gehört zum Handwerk. Also versuchen Handwerksfirmen, auch Umsatz zu generieren. Ist legitim, dennoch weiß ich aus meiner beruflichen Tätigkeit, daß oft zu viel des guten getan wird. Genau eigentlich deine Art hier, deine Argumentation. Ich persönlich rate jedoch jedem, ersteinmal den NB zu kontaktieren .
Der Deye und seine Batterie sind Bestandteil einer PV Anlage zur Erzeugung von Energie zur Eigenverwendung. Besteht der örtliche NB auf die Möglichkeit der Reduzierung des Ladestromes, muß er auch die Netzentgelte reduzieren. Der Kunde darf das Vergütungsmodell wählen.