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Meine Anlage ist seit Freitag, 8.8.2025 bei NetzOÖ mit Rundsteuerempfänger abgenommen.
Hatte ursprünglich nur K4 - RCR 0% (also Pin1 auf 6 und 15k Widerstand zwischen Pin5&6, DRM im Menü deaktiviert) verkabelt. Das regelt eine Nulleinspeisung. Hat meinem Netztechniker allerdings nicht gefallen. Er bestand auf einen Netzbezug, wenn der Rundsteuerempfänger geschalten hat.
Somit öffne ich nun mit einem kleinen Relais den 15kOhm Widerstand (zwischen Pin 5 & 6), wenn der Rundsteuerempfänger schaltet. Dazu muss in den Einstellungen DRM aktiviert werden. Wechselrichter geht in den Modus DRM 0.
Im Nachbarbezirk weiß ich von ein paar Anlagen, die in den letzten Wochen mit RCR 0% in Betrieb gingen. Da ist ein anderer Netztechniker zuständig.
Im neusten DEYE Manual vom 19.8.2025 ist DRM endlich korrekt eingezeichnet. So funktioniert es auch. DRM Haken raus (nicht enabled). Getestet mit Firmware 1172:
https://www.deyeinverter.com/download/product-manual/?tag=13
dass wir das noch erleben dürfen? was hätte das alles für zeit erspart wenn sie das von anfang an so beschrieben hätten?
aber besser spät als gar nie 🤣
@schmutzi1990 Das scheinen sie in OÖ wirklich gern zu machen, ist für den Netzbetreiber eh praktisch wenn er mehr Abnahme aus dem Netz enforcen kann, allerdings bei Deye LV imho nicht forderbar nach dem Erneuerbare Gesetz, weil der ja eine separate galvanisch getrennte Insel macht (Bitte um Korrektur sollte ich das falsch sehen).
Sehen tue ich das auch exakt so.
Jedoch ist die Anforderung des Netzbetreibers, dass das Haus aufs Netz geschalten wird, und die PV Produktion nur noch zum laden der Batterie verwendet werden darf.
Die testen das scheinbar auch monatlich.
Jedoch denke ich, dass sie keine Handhabe haben, wenn du in diesem Falle (wenn der Rundsteuerempfänger durchschaltet) du mittels grossem Schütz dein Haus vom Netz trennst und Insel fährst. Bei der Inbetriebnahme der Anlage muss es aber wie oben beschrieben funktionieren.
Bei mir war auch gerade NetzOÖ und hat einen Rundsteuerempfänger eingebaut und auch den WR getestet.
RCR 0%, also Pin1 auf Pin6 und 15k Widerstand zwischen Pin5 & 6, DRM im Menü deaktiviert. Das regelt eine Nulleinspeisung. Hat meinem Netztechniker allerdings ebenfalls nicht gefallen. Er bestand auf einen Netzbezug, wenn der Rundsteuerempfänger geschalten hat.
Habe in den Ausführungsbestimmungen zur Wirkleistungsvorgabe von der NetzOÖ keinen Hinweis darauf gefunden, dass ein Netzbezug erforderlich sei, wenn der Rundsteuerempfänger geschalten hat.
Wie hast du das mit Relais gelöst?
Der 15k Widerstand ist zwischen Pin 5 und Pin 6, DRM ist im Menü aktiviert.
Vom Rundsteuerempfänger wird dein Relais angesteuert, mit einem Schließer verbindest du Pin 1 und Pin 6 und gleichzeitig unterbrichts du mit einem Öffner die Verbindung vom Widerstand zwischen Pin 5 und Pin 6. Am WR wird dann DRM 0 angezeigt.
Habe ich das so richtig verstanden? Geht da der WR nicht auf Störung, wenn du den Widerstand unterbricht, wenn DRM im Menü aktiviert ist?
Servus
Ich öffne nur den Widerstand zwischen 5 und 6. Mit den restlichen Pins schalte ich nichts.
DRM aktiviert
RCR 0%, also Pin1 auf Pin6 und 15k Widerstand zwischen Pin5 & 6, DRM im Menü deaktiviert. Das regelt eine Nulleinspeisung. Hat meinem Netztechniker allerdings ebenfalls nicht gefallen. Er bestand auf einen Netzbezug, wenn der Rundsteuerempfänger geschalten hat.
Habe in den Ausführungsbestimmungen zur Wirkleistungsvorgabe von der NetzOÖ keinen Hinweis darauf gefunden, dass ein Netzbezug erforderlich sei, wenn der Rundsteuerempfänger geschalten hat.
Schau mal bitte was bei Dir in den Netzbetreiber Bestimmungen geschrieben steht und poste das hier . Bei mir für E-Netzte STMK steht in 7.2.1 (Allgemeines zur Wirkleistungsvorgabe): '
.... Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Maximalkapazität Pmax in begründeten Fällen, insbesondere Störungen, drohendem Netzzusammenbruch, Engpässe, Anforderungen des Übertragungsnetzbetreibers sowie zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Übertragungsnetz und/oder Verteilernetz von 100% auf 0% einzuschränken bzw. abzuschalten. Sofern die technischen Voraussetzungen für einen Inselbetrieb (Netztrennung nach TOR, Speicher,etc.) in der Anlage vorhanden sind, ist der Inselbetrieb ausschließlich unter der Bedingung zulässig, dass die Anlage durch den Netzbenutzer vollständig vom Netz getrennt wird
Da steht hier in der STMK nix dass Du einen Bezug haben musst --> Ich hab' das ganze Haus am Load vom Deye = vom Netz getrennt da vollständiger Inselbetrieb möglich
Bei NetzOÖ steht in den Anschlussbedingungen und in der NZZ ebenfalls nicht von einem zwingenden Netzbezug bei Wirkleistungsvorgabe drinnen. Es war lediglich die Aussage des Technikers von NetzOÖ.
Habe NetzOÖ schriftlich um eine Stellungnahme gebeten, welche auch beantwortet wurde. In der Stellungnahme steht nichts von einem zwingend Bezug. In der Stellungnahme wurde noch darauf hingewiesen, dass im Frühjahr 2026 der Eigenbedarf bei inselfähigen Anlagen angepasst werden wird. Was das genau bedeutet wird sich noch zeigen.
Mein Elektriker hat ein Schreiben von NetzOÖ erhalten, dass die Abnahme erteilt wurde und die Anlage in Betrieb genommen werden kann.
Es gibt eine Pressemitteilung von NetzOÖ vom August 2025 in welcher explizit ein zwingender Netzbezug gefordert wird und ein Umschalten in Inselbetrieb nicht zulässig sei.
Ich bin wirklich nicht der Typ Wutbürger, aber das ist schon eine relativ bodenlose Frechheit sowas auch noch als Pressemeldung rauszuhauen und wenn sich jemand offensichtlich ein wenig auskennt ‘naja so war das nicht ganz genau gemeint’ weil man ganz genau weiß dass man sich (viel) zu weit aus dem Fenster lehnt 🤬
Kannst du die schriftliche Stellungnahme veröffentlichen?
Die NetzOÖ schreibt folgendes
Es liegt an der Definition der Leistungsabgabe.
Leistungsabgabe ins Netz, in die Batterie, in mein Haus? Oder einfach die Leistungsabgabe des Wechselrichters. Ich vermute letzteres. Und wenn dein Wechselrichter nichts mehr machen darf, hast du unweigerlich Netzbezug. Denn er darf ja keine Leistung mehr abgeben. Nichtmal Leistung in oder aus der Batterie, da diese ja auch irgendwo hin abgegeben wird.
Hier der Abs 3 schließt auch einen Inselbetrieb aus. Jedoch steht geschrieben, dass nur AC Seitig auf 0% zu reduzieren ist. Sprich Batterie laden wäre erlaubt.
Hi, zum Thema Veröffentlichung.
Dies ist gar nicht mehr erforderlich, steht schon auf der Homepage von NetzOÖ.
https://www.netzooe.at/photovoltaik/wirkleistungsvorgabe
Zum Thema Netzbezug.
Hab da nicht erwähnt, dass ich das ganze Haus am Load von den beiden Wechselrichtern Master/Slave hängen habe. Daher ist auch ein Betrieb mit PV-Erzeugung, Batterieladung und Eigenverbrauch möglich, ohne ins Netz zu speisen. So habe ich das auch im Moment laufen. Bei Wirkleistungsvorgabe wird daher auf Nulleinspeisung gegangen. Die PV-Leistung wird dabei entsprechend dem Bedarf am Load und an der Batterie geregelt.
Das ist für mich auch eine vernünftige Lösung.

