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Wenn Du rein theoretisch über 4,2 kW ziehen könntest ist die Teilnahme verpflichtend, praktische Umsetzung wird aber erst gerade geklärt
Nach meinem Verständnis des Gesetzestextes muß ich nicht an §14a teilnehmen?
Das ist nett formuliert und wäre ein Novum, wenn man sich die "Teilnahme" an gesetzlichen Regelungen heraussuchen könnte.
Klar, man kann "nicht betroffen" sein und hat damit nichts mit dem betreffenden Gesetz zu tun, aber in dem Moment, in dem man die thematisierten Voraussetzungen erfüllt ist man "dabei".
Lass alles weg, was im Paragraph aufgelistet ist, und du hast deine Ruhe.
Aber in dem Moment , in dem du z.B. Wallbox, Wärmepumpe etc mit einer elektrischen Anschlussleistung von je >4,2kW installierst bist du "Teilnehmer " des Gesetzes.
Und dummerweise gilt dies auch nun mal für die technisch mögliche Netzbezugsleistung von Speichern, die seit dem 01.01.2024 installiert wurden /werden.
Ich muß meine Anlagen nur steuerbar machen WENN ich die Vergünstigungen in Anspruch nehmen will?
Nö, steuerbar müssen sie sein. Das hat weder was mit der "Vergünstigung" an sich zu tun, noch mit den Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf die Netzentgelte.
Wäre es so einfach, dass man frei wählen kann, dann würden wir uns hiwr und in anderen Threads/Foren nicht seit Monaten einen Kopf machen.
Einfach Füße still halten und abwarten ob sich der VNB irgendwann meldet.
Wenn nicht, braucht's auch nix machen 😉
GB-SL20K-EU / All In One Tower
- Deye GB-S20K-EU WR (Main: 1077 / HMI: C032)
- 8.18kWh Speicherkapazität (2 x GB-LM 4.09 kWh HV Akkus)
24,65kWp in ONO / WSW Ausrichtung
58 x Trina Vertex S+ TSM425NEG9R.28 425W Module (28 auf ONO, 30 auf WSW)
Link zur Anlagenvorstellung hier im Forum
Ich würd die Batterie anmelden, rechnet sich in 4 Jahren
um welche Vergünstigung bzw ob die sich rechnet gehts hier eigentlich?
Hab ja auch WR+Speicher, gibts da noch was anderes außer der einspeisevergütung?
Dachte der Thread ging drum, ob/wie man seine Anlage nach §14 steuerbar machen muss
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(1) Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 bundeseinheitliche Regelungen treffen, nach denen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen und Lieferanten, Letztverbraucher und Anschlussnehmer verpflichtet sind, nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder von Netzanschlüssen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuerbare Netzanschlüsse) im Gegenzug für Netzentgeltreduzierungen abzuschließen.
Wenn ich keine Netzentgeltreduzierung haben will brauche ich demnach keine Steuerungsmöglichkeit.
Das Problem scheint vielmehr zu sein, daß der VNB das bei einer Neuanmeldung "konkludent" annehmen kann. Hat man dem nicht rechtzeitig und wirksam widersprochen muß man natürlich umsetzen.
@benni82 Das wird in einem der Videos dazu vorgerechnet. Die Formel ist festgelegt und hängt ausschließlich von deinem jeweiligen Tarif ab. Damit kommt man bei üblichen Tarifen auf € 110 bis 190 Einsparung im Jahr.
Aus einer Vattenfall Veröffentlichung dazu:
Fragen und Antworten zu betreffenden Verbrauchseinheiten
Ist halt schade weil einem dadurch einiges an Geld durch die Lappen geht.
Naja wenn es dir darum geht, dann kannst du es ja freiwillig mit der Lösung von IVG machen und dir entgeht keine Vergünstigung.
Bisher war ja die Argumentation eher, wie schützt man sich vor dem Zwang es machen zu müssen.
Anlagen, bei denen eine Steuerung technisch nicht möglich ist, sind von einer Reduzierung des Netzentgeltes nach § 14a ausgenommen.
Hier sehe ich nur eine Ausnahme des vergünstigten Netzentgeldes, nicht aber, eine Ausnahme einen netzladefähigen Verbaucher extern steuerbar zu machen.
Wie gesagt, erstmal musst du dir überlegen was du willst und dann in diese Richtung arguemntieren.
Mal dafür und mal dagegen macht ja nicht wirklich Sinn 😉
Willst du Vergünstigung, installier das Teil von IVG und erfülle damit direkt die Anforderung der Steuerbarkeit und verlange vom VNB ein RST.
Willst du keine Steurbarkeit realisieren müssen, mach erstmal gar nix und warte ob/wann dein VNB sich meldet.
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- 8.18kWh Speicherkapazität (2 x GB-LM 4.09 kWh HV Akkus)
24,65kWp in ONO / WSW Ausrichtung
58 x Trina Vertex S+ TSM425NEG9R.28 425W Module (28 auf ONO, 30 auf WSW)
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Mir kann das völlig wumpe sein denn die Anlage wurde in 2023 in Betrieb genommen und angemeldet, hat also Bestandsschutz. Mir geht es mehr um das Verständnis wie offensichtlich selbst einigen VNB.
Lustig finde ich die Lücke die IVG gerade nutzt: in 2024 wird die Funktionsfähigkeit einer Anbindung als gegeben angesehen wenn es sich jemand selbst bescheinigt 😉
Lustig finde ich die Lücke die IVG gerade nutzt: in 2024 wird die Funktionsfähigkeit einer Anbindung als gegeben angesehen wenn es sich jemand selbst bescheinigt 😉
Ist doch nicht so bei Netsync. Mit der Inbetriebnahme sendet man das Inbetriebnahmeprotokoll vom RSE zum Netzbetreiber und macht dieser eine eigenständige Messung ob das Dimmen erfolgreich ist.
Der einzige Grund warum der Netsync uninteressant für mich ist das er zum einen soweit Passwort geschützt ist das man nicht selbst erweitern kann und das wenn man IVG anruft oder anschreibt keine Antwort kommt. Auch der Händler hat das mehrmals versucht.
Für mich nach wie vor die beste Alternative die Freigabe DRM1-DRM4 in der Firmeware. Das sind auch alles Steuersignale die der FNN Steuerbox des Netzbetreibers verarbeiten kann.
Ich hab die Batterie auch nur als steuerbare VE angemeldet. Sobald der NB einen RSE einbaut oder mir sagt wie das genau realisiert werden soll schau ich ob das mit dem NetSync funktioniert und bau den dann ggf. ein.
ob ich vorher das Geld kriege ?
Mal sehen ?
@steffen Gemeint war die "Zulässigkeit bzw. Erfüllung der Vorschriften", nicht die Funktionsfähigkeit an sich. Normalerweise kann in Deutschland ja nicht jeder so eine Box bauen und dann behaupten daß es geht, derzeit aber eben doch. Es gab zu wenig Zeit um die ganzen Zulassungsprozesse durchlaufen zu können also darf der jeweilige Hersteller sich das in diesem Jahr noch selbst bescheinigen 🤣