Wenn du Hilfe benötigst, 🔍 suche bitte, bevor du einen neues Thema oder Beitrag erstellst.
>>> Deye Updaten lassen <<< Umfrage Deye-Wiki
Deye Hybrid Angebote Deye Zubehör Produkte
Hallo Zusammen,
Ich bin grade dran mein Haus zu bauen und es mit PV auszurüsten.
Ich wollte eigentlich einen 29.9K Hybridwechselrichter kaufen, hab den aber nirgends gefunden und mir dann den 30K bestellt.
Jetzt danach kam die Frage auf, ob die Anlage dann noch als unter 30 kWp zählt, da der ja 33kW als Spitzenleistung ausgeben kann? Die Nennleistung ist aber 30kW.
Modulleistung die dran hängt ist 29,3kWp. Damit ist ja die Erzeugerleistung sowieso begrenzt. und dei Anlage somit zulässig betreibbar.
Sehe ich das richtig?
Hallo,
ich habe auch einen 30k gekauft und das Typenschild + SW Update für einen 29.9K dazu bekommen. Damit funktioniert alles auch bei der Anmeldung. Wie ist dein Stand dazu?
VG
Zunächst muss man 2 Angaben unterscheiden:
a) installierte Leistung (bei PV kWp) gibt an wieviel PV tatsächlich verbaut ist
b) kW bzw kVA gibt die Leistung an, die der Wechselrichter ins Netzeinspeisen kann
Nun kommt es auf die Fragestellung an. Zum Beispiel:
Bei der Frage bezüglich EEG §9 geht es um den Punkt a)
Bei der Frage ob nach VDE-AR-N 4105 ein zentraler NA-Schutz verbaut werden muss zählt die Summe aller Scheinleistungen der einspeisenden Wechselrichter / Generatoren am Hausanschlußpunkt. Also Punkt b)
(>30kVA zentraler NA-Schutz erforderlich, <= 30kVA zentraler NA-Schutz oder im Wechselrichter integrierter NA-Schutz möglich)
Es hängt auch immer ein Stück weit vom regionalen Energieversorger ab.
Wir nehmen den 29.9 und haben damit keine Probleme.
Wenn du noch einen benötigst, einfach melden 🖐️
Beste Grüße Martin
Hallo Zusammen,
Ich bin grade dran mein Haus zu bauen und es mit PV auszurüsten.
Ich wollte eigentlich einen 29.9K Hybridwechselrichter kaufen, hab den aber nirgends gefunden und mir dann den 30K bestellt.
Jetzt danach kam die Frage auf, ob die Anlage dann noch als unter 30 kWp zählt, da der ja 33kW als Spitzenleistung ausgeben kann? Die Nennleistung ist aber 30kW.
Modulleistung die dran hängt ist 29,3kWp. Damit ist ja die Erzeugerleistung sowieso begrenzt. und dei Anlage somit zulässig betreibbar.
Sehe ich das richtig?
Gab bisher keine Probleme mit dem 30er, Zentraler NA Schutz war sowieso nötig, da noch eine zweite Anlage mit 12kwP als Volleinspeisung da ist.
Zählermontage passiert nächste Woche, ich werde berichten ob noch Unklarheiten entstehen
Hi,
ist die Summe der Generatorleistung in DE größer 30 kVA (Scheinleistung), ist der zentrale NA-Schutz gefordert. Wenn die Wirkleistungsbegrenzung auf (in Summe) kleiner gleich 30 kVA eingestellt wird, müsste man um einen zentralen NA-Schutz herum kommen, kläre ich gerade...
Ändere mal den Titel des Threads auf <= 30 kVA (nicht kW, und schon gar nicht kWp). Es geht da um den Wechselrichter und nicht um die installierte Modulleistung. Bei Modulleistung ab 25 kWp (da weiss ich nicht genau, was gilt, wenn du genau auf 25 liegst) must du steuerbar (früher Rundsteuerempfänger) sein.
Modulleistung die dran hängt ist 29,3kWp. Damit ist ja die Erzeugerleistung sowieso begrenzt. und dei Anlage somit zulässig betreibbar.
Sehe ich das richtig?
NEIN Ein Modul könnte einfach hinzugefügt werden und du lägst übe der Grenze. Außerdem ist die Modulleistung nicht die physikalische Grenze. Sehr kalt und sehr hell und du kannst über der kWp Grenze des Moduls liegen.
Die Wechselrichter dürfen in Summe nicht mehr als 30 kVA Scheinleistung abgeben können!!
Bitte ändere den Titel des Threads, es fördert Falschinformationen, wenn man in der Suche den Thread findet.
Franky
So die Antwort vom Energieversorger ist da:
wie gesagt ist für die Entscheidung über den zentralen NA-Schutzes die Summe der maximalen Scheinleistungen ausschlaggebend. Bei >30 kVA, ist ein zentraler NA-Schutz zu installieren
"Über softwareseitige Leistungsreduzierung kann dies reduziert werden. Die Umsetzung ist anzugeben [ich vermute im Antrag, vieleicht auch am Generator) und darf auch nicht durch Software-Updates überschrieben werden. Eine ungewollte und unautorisierte Aufhebung der dauerhaften Leistungsreduzierung ist durch Einschränkung der Zugriffsrechte oder eines Passwortschutz sicherzustellen.
@all: Meint ihr, der Hybrid-Deye (SG01 LP/HP) kan das? Passwortgeschützt ist es doch und Softwareupdates resetten das Setting doch auch nicht. Und Softwareupdates kommen ja eh nicht automatisiert und ohne Kontrollmöglichkeit also dem Risiko, dass sich das resettet..
Franky
Der Deye Support sollte doch die Möglichkeit haben, einen 30K per Firmware in einen 29.9K zu verwandeln
Abnahme ist durch, gab keine Fragen hierzu.
Der Passwortschutz ist für den Deye soweit ich weiß aber ein großes Hindernis. Ich kenne keine Funktion, mit der man ein selbst gewähltes Passwort setzen kann.
Falls es doch noch Ärger geben sollte werde ich auf den Deye Support zugehen und den WR zu einem 29.9 machen lassen.
Da weiß ich keine wirkliche Antwort.
Es gibt eine Whatsappgruppe, da ist der Support aktiv, hat aber auf mein Problem bisher nicht reagiert, Andere Probleme und Softwareupdates werden bearbeitet.
https://dy-support.org/community/service-wartung/neu-support-deutschland/