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Servus zusammen,
bin grade dabei die Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister zu melden.
Beim Speicher kommt die Frage:
Dient die Stromspeichereinheit zur Versorgung bei Stromnetzstörungen? (Notstromaggregat)
Angabe, ob die Stromspeichereinheit als Notstromaggregat verwendet wird.
Hinweise:
- Im MaStR ist ein Notstromaggregat zu registrieren, wenn es ortsfest ist und an das Stromnetz angeschlossen ist oder werden soll.
- Für Notstromaggregate mit einer Leistung von weniger als 1.000 kW ist die Registrierung in vielen Fällen entbehrlich.
- Erläuterungen zur Registrierungspflicht bei Notstromaggregaten finden Sie hier: Registrierungspflicht für Notstromaggregate, unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Sicherheitsbeleuchtung
Auswahlmöglichkeit ja oder nein. Was gebe ich an?
Gilt der Deye/die Möglichkeit über Load das Haus automatisch bei Netzwegfall zu versorgen als "Notstromaggregat"?
Falls "ja", als "Einsatzort" "Haushalt" oder "Wohngebäude"?
GB-SL20K-EU / All In One HV Tower
- Deye GB-S20K-EU HV WR (Main: 1087 / HMI: C03E)
- 16.36kWh Speicherkapazität (4 x GB-LM 4.09 kWh HV Akkus)
24,65kWp in ONO / WSW Ausrichtung
58 x Trina Vertex S+ TSM425NEG9R.28 425W Module (28 auf ONO, 30 auf WSW)
Link zur Anlagenvorstellung hier im Forum