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Deye Support geht es euch auch so?

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(@jakespeed)
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Beiträge: 6
Themenstarter  
Hallo,
Ich hatte am 13.4. April einen Wechselrichter bei einem Händer über Ebay bestellt für 1845€ und am 16.4. geliefert bekommen, eigentlich Top Gelaufen. Natürlich bin ich kein Händer oder Kaufman.
Da der Karton soweit ok war  (ich war leider ungeplant länger weg)  und der Elektriker nicht verfügbar war habe ich da Gerät nicht ausgepackt. Somit die 14 und 30 Tage fristen bei Ebay und Paypal verstrichen waren.
 
Leider muste ich dann am 29.7.2024 feststellen das es am Gehäuse Schäden hat die auf einen Lager oder Transportschaden hinweisen.
 
Ich habe dann noch am 29.7.2024 mit Bildern reklamiert. Mein Elektriker verweigerte den Anschluss an das Stromnetz so das nur der Test den ich machen sollte nur im" Schwarzstart" also nur mit Solarstrom gemacht wurde. Dieser war negativ das Gerät kann das allerdings und sollte Anlaufen, natürlich waren die Wetter und Anschlussbedingungen erfüllt.
 
Dazwischen sollte ich mich direkt an Deye den Hersteller wenden und ein Video drehen.. weil Zitat.

 

Hallo,
die Gewährleistungsverantwortung liegt bei Deye, wir brauchen die Bestädigung von Deye, dass Ihre Ware defekt ist, erst dann können wir austauschen.
 
Das Video habe ich auch gemacht, an Deye wende ich mich noch nicht das der Hersteller meines wissen hiermit nichts zu tun hat.
Der Händler hat mir dan eine person an die ich mich weden soll gemailt, wobei ich  erstmal nur mit dem Händer gesprochen habe.
 
Probiert hatte ich auch Tel. Kontakt im Vorfeld, dem Händler mein Problem geschildert das war aber auch erfolglos. Sprich sie Gauben nicht das das gerät defekt ist.
Ich habe einen Tausch oder Reparatur oder mir wegen das Rückabwicklen sogar zu meinen Kosten angeboten.
 
Da ich nicht das Gefühl hatte das man an einer Lösung interessiert ist habe ich noch Mails geschrieben und eine Frist gesetzt das war am 6.8. der Fristablauf war 14.8. (Mail als Anlage anbei)
Letzte Reaktion war eine Email Adresse von Deye, in der Regel antwortet antwortet der Händler nur 1 mal pro Tag wenn überhaupt.
 
Ich habe natürlich Bilder und sogar das Video gemacht, zur info ich habe einen Dey SUN Hochvolt mit GB-L am laufen und das sollte der zweite werden.
Der Video dreh vom Test war Mittags mit ca 700V über eine Verlängerung an den Inverter angeschlossen und Drehschalter auf ON. Ich hab dann sogar nochmal den Taster gedückt wobei das auf das Display keine Wirkung haben sollte. Es war der 2 startversuch mit der Methode da das empfohlen wurde nicht das die Grid settings noch nicht passen. 
Das Display bleibt schwarz sowie auch die LED's.
 
 
Nun bekomme ich diese Nachricht von der Supporterin:
"
We checked and the machines were in good order before shipment. When you receive the goods, the side of the inverter is bent, which is caused by the product falling during transportation or loading and unloading, resulting in the deformation of the product. Please find the logistics traceability compensation.

According to the photos you share, this will not cause the internal hardware of the inverter to shift, which may be related to your wiring or Settings. Please share the video with SN so we can check it out."

 
 
Ich möchte jetzt noch keine Bilder oder ein Video Posten. Aber der schaden geht über die obere Kannte und ist rechts oben deutlich eingedrückt ca 1cm.  Aber mir kommt das Komisch vor das Deye mir als seinen Kunden nicht glaubt das es der Wechselrichter von den Fotos ist den ich Teste oder habe ich das falsch verstanden ? Wohlgemerkt Deye  wollte SN vom Karton und vom Gerät das ist für mich ok. Aber ein Funktions Video wo zwingend die SN drauf ist ? ich meine ich kann das machen aber das ist doch nicht normal.
 
Meiner Meinung nach ist sowieso der Händer in der Pflicht auch wenn ich die 30 tage vergehen lassen habe, aber das ist schon passe.
 
Da das Gerät nicht anläuft hat es wohl was abbekommen, bei dem ganzen.
 
Habt ihr Ähnliche Erfahrungen gemacht ? 
Macht es noch Sinn so ein Video zu schicken nur damit die SN auch nochmal mit drauf ist ?
 
Ist der Deye Support wirklich so ?
 
 
 
Danke und Gruß
Jake
 
 
 
 
 
 
 
 

   
Zitat
Schlagwörter für Thema
(@mario540)
Premium Mitglied Neues Mitglied
Mitglied seit: Vor 7 Monaten
Beiträge: 104
 

Was spricht dagegen das Video mit SN zum Deye Support zu schicken ? Sie sollen ja schließlich haften/Helfen ? Also sollte man schon auf deren Bedingungen eingehen. Auch wundert mich, daß bei einem intaktem Karton , solch ein Schaden am Gehäuse des Deye entstehen kann. Wenn dort das relativ massive Bleche eingedrückt ist - geht das meiner Meinung nach nicht ohne Schaden an der Verpackung, oder ? Es sei denn, das Ding war schonmal ausgepackt - ist runtergefallen und wurde wieder eingepackt. 

😀 Deye Hybrid 12k , 2x Deye RW-M6.1, 30x Meyer Burger 380W 😀


   
AntwortZitat
Grani57
(@grani57)
Deye Experte Neues Mitglied
Mitglied seit: Vor 1 Jahr
Beiträge: 899
 

Transportschäden oder Lagerschäden müssen bei Übernahme gerügt werden und das schriftlich am Übergabeschein.

Verdeckter Transportschaden

Teilweise sind Transportschäden schon bei der Anlieferung offensichtlich, z.B. wenn ein Container stark deformiert oder der Schaden an einer Maschine oder der Verpackung direkt erkennbar ist.

In diesen Fällen muss sofort eine Abschreibung auf dem Frachtbrief oder Lieferschein erfolgen, wenn die Haftung gegen den Frachtführer nicht in Gefahr geraten soll. Die Beschädigung muss dabei hinreichend qualifiziert sein und so genau, dass ein Richter ohne Weiteres erkennen kann, welcher Transportschaden vorliegt.

Das Gesetz regelt dazu in § 438 HGB: Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Sendung äußerlich erkennbar und dieses nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes angezeigt, so wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.

Problematischer ist die Angelegenheit dann, wenn ein verdeckter Transportschaden vorliegt, der Schaden also bei der Anlieferung nicht offensichtlich ist. Der Transportschaden wird dann erst später bemerkt. Verdeckte Transportschäden kommen auch im B2B-Bereich immer wieder vor.

Kommt deutsches Recht zur Anwendung, so richtet sich die Angelegenheit nach § 438 Abs. 2 HGB. Demnach müssen nämlich verdeckte Transportschäden binnen 7 Tagen angezeigt werden. Geschieht das nicht, so wird vermutet, dass die Ware unbeschädigt angeliefert worden ist. Diese Meldefrist beim verdeckten Transportschaden folgt schon aus dem Gesetz und nicht erst aus den AdSP.

Das bedeutet nicht, dass keine Ansprüche mehr geltend zu machen sind, sondern nur, dass die Beweislast sich umkehrt. Es muss also nicht mehr der Frachtführer beweisen, dass er ordnungsgemäß abgeliefert hat, sondern der Absender oder Empfänger, dass die Ware bei Anlieferung tatsächlich beschädigt war.

Da Transporte in der Regel international ablaufen, kann es aber durchaus auch sein, dass nicht das deutsche Recht Anwendung findet, sondern ein internationales Abkommen, wie z.B. die CMR. Hier sind aber gleiche Fristen geregelt.

Gebt ihr mir den Auftrag einen WR von D nach dem CMR Beitrittsgebiet zu transportieren und ihr fragt nicht nach der Zusatzversicherung, dann erhaltet ihr bei Verlust oder Beschädigung 8,33 Schweizer Franken pro KG. Was wiegt nochmal der Deye?

Gemäß CMR ist jeder Spediteur gesetzlich verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen. Diese deckt bei Transportaufträgen im Fall von Güterschäden und Güterfolgeschäden generell 8,33 SZR pro Kilogramm Bruttogewicht ab.

Verpflichtent in D und A!

Ein Süditaliener hat meist keine.

 

Verkaufe ich als Privatperson meinen Wechselrichter, dann geht das Transportrisiko auf den Käufer über nur so nebenbei.


   
AntwortZitat
(@jakespeed)
Mitglied Neues Mitglied
Mitglied seit: Vor 5 Monaten
Beiträge: 6
Themenstarter  

Hallo,

So das Video ist gemacht und raus. 

Danke für die Erläuterung. Da bin ich ja jetzt unverschuldet richtig reingerauscht.

Aber gut man lernt ja bekanntlich nicht aus.

Gruß

Jake

 

 


   
AntwortZitat