Deye Hybrid Angebote Deye Zubehör Produkte
Hallo zusammen, wie ist der Stand der Dinge in diese Angelegenheit?
Laut EnWG §14a wird ja jetzt (Seit 01.01.2024) jeder WR mit technisch möglicher Gridladeleistung >4,2kW als SteuVE angesehen und muss abregelbar sein.
Meine Anlage wurde am 19.02. in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber hat nichts derartiges gefordert.
Der Gesetzestext sagt auch keine Verpflichtung aus, sondern räumt lediglich das Recht ein, bei der Möglichkeit der Leistungsreduzierung durch den NB verbilligte Netzentgelte zu vereinbaren. Auch bezieht es sich nur auf regelbare Verbraucher, ohne eine Verpflichtung, daß Verbraucher über 4,2 kW regelbar sein müssen.
Das sind alles verschiedene Paar Schuhe.
Meine Anlage wurde am 19.02. in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber hat nichts derartiges gefordert.
Herzlichen Glückwunsch. Da hast Du Glück gehabt.
Der Gesetzestext sagt auch keine Verpflichtung aus, sondern räumt lediglich das Recht ein, bei der Möglichkeit der Leistungsreduzierung durch den NB verbilligte Netzentgelte zu vereinbaren.
Da solltest Du aber nochmal genau schauen, ob Du da nicht den Stand vor Novemer 2023 gelesen hast. Ab 01.01.2024 ist die Umsetzung Pflicht - für Bestadsanlagen mit Übergangsfristen.
Für uns Deye-Hybrid-Betreiber ist vor allem der im letzten Moment in den beschlossenen Text aufgenommenen Speicher von Belang.
Diese Videos veranschaulichen die Aktuelle Situation sehr anschaulich:
https://www.youtube.com/watch?v=bZi27ffWND0
https://www.youtube.com/watch?v=-rsxfFRqJBY
https://www.youtube.com/watch?v=5Mmz6TXjmJ4
https://www.youtube.com/watch?v=7-Dfkd5786Q
Da wird Deye über kurz oder lang reagieren müssen. Die Stuerbarkeit der Ladeleistung aus dem Netz ist m.E. aktuell nicht von außen gegeben....
Hallo
Da ich meine Anlage erweitern möchte mit 4,5kwp wäre ich ja voll da bei. Dann lieber 1 Modul weniger oder kleinere Module. Obwohl die alte Anlage hat ja schon ein RSE.
Meine Anlage wurde am 19.02. in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber hat nichts derartiges gefordert.
Herzlichen Glückwunsch. Da hast Du Glück gehabt.
Der Gesetzestext sagt auch keine Verpflichtung aus, sondern räumt lediglich das Recht ein, bei der Möglichkeit der Leistungsreduzierung durch den NB verbilligte Netzentgelte zu vereinbaren.
Da solltest Du aber nochmal genau schauen, ob Du da nicht den Stand vor Novemer 2023 gelesen hast. Ab 01.01.2024 ist die Umsetzung Pflicht - für Bestadsanlagen mit Übergangsfristen.
Für uns Deye-Hybrid-Betreiber ist vor allem der im letzten Moment in den beschlossenen Text aufgenommenen Speicher von Belang.
Diese Videos veranschaulichen die Aktuelle Situation sehr anschaulich:
https://www.youtube.com/watch?v=bZi27ffWND0
https://www.youtube.com/watch?v=-rsxfFRqJBY
https://www.youtube.com/watch?v=5Mmz6TXjmJ4
https://www.youtube.com/watch?v=7-Dfkd5786Q
Da wird Deye über kurz oder lang reagieren müssen. Die Stuerbarkeit der Ladeleistung aus dem Netz ist m.E. aktuell nicht von außen gegeben....
Deine Quellen sind Videos von.... ? Erinnert mich zwangsläufig an andere "Ereignisse".
Ich beziehe mich da lieber auf das Bundesjustizministerium und die Bundesnetzagentur. Deren Schriftsteller sind offen im Internet verfügbar.
Ich habe gerade das Gefühl, hier naht ein neues Relaisgate mit neuem Geschäftsmodell aufgrund sinnfreier Panikmache.
Muß aber jeder selber wissen, ob er auf jedes Pferd steigt, oder sich als Kuh durchs Dorf treiben lässt.
Da ich meine Anlage erweitern möchte mit 4,5kwp wäre ich ja voll da bei. Dann lieber 1 Modul weniger oder kleinere Module.
Die aktuelle Gesetzeslage hat nichts mit PV-Leistung zu tun, sondern mit (theoretischer) Netzbelastung bei Bezug(!) von Energie....
Deine Quellen sind Videos von...
Angeschaut? Oder gleich als Geschwurbel abgetan?
Der Gesetzestext sagt auch keine Verpflichtung aus, sondern räumt lediglich das Recht ein, bei der Möglichkeit der Leistungsreduzierung durch den NB verbilligte Netzentgelte zu vereinbaren.
Wäre nett, wenn Du mir die Stelle mal für Anlagen ab IB 01.01.2024 verlinken könntest. Ich sehe da nur die SteuVE IB bis 31.12.2023.
Muß aber jeder selber wissen, ob er auf jedes Pferd steigt, oder sich als Kuh durchs Dorf treiben lässt.
Und man kann sich auch wieder zurücklehen und abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Da wir hier ein technisch und nicht politisch orientiertes Forum sind, sollten solche Gesetze m.E. aus technischer Sicht wahrgenommen und bewertet werden - und wie das technisch umzusetzen ist. Wie heiß dann die politische Suppe gegessen wird ist ja mal zweit- bis drittrangig.
Ich weiß ja nicht, mit was du dich beruflich beschäftigst - ich kann nur sagen, dass Netze-BW bei uns ähnliche Aussagen, wie in den Videos dargestellt bei uns in der Firma geschult haben und der Installationsbetrieb, in dem ich arbeite, daran halten muss.
Aktuell sind die noch mit entsprechenden Datenleitungen pro Wallbox oder Speicher (>4,2kw technisch möglicher Netzbezug) zufrieden - aber das kann sich schnell ändern, wenn die Netzbetreiber mit ihren Vorgaben selbst klar kommen.... Und die werden ihre (Macht-)position dann auch nutzen.
Also - warum wehrst Du dich so vehement dagegen, dass Deye-WRs diesen Anforderungen möglichst schnell entsprechen? Man könnte fast meinen, dass es Interessen gibt, dass diese Produkte in den Fokus gelangen und deren Betrieb über 2028 hinaus dann zweifelhaft werden könnten?
@eulhofer , ich habe mir leider schon vor längerer Zeit abgewöhnt, auf unterschwellige Behauptungen zu reagieren.
Da es sich um Gesetzestexte handelt, sind diese, im Gegensatz zur VDE zum Beispiel, öffentlich einsehbar. Die aktuelle Fassung findet man, vorausgesetzt man ist in der Lage, Suchbegriffe einzugeben, auf der Seite des Justizministeriums.
Auf der Internetpräsenz der Bundesbehörde finden sich dann auch Erläuterungen etc.
Natürlich steht es jedem frei, die offiziellen Texte für sich zu interpretieren und daraus ein Video zu machen.
Ich gebe dir aber in dem Punkt recht, hier sollte fachlich diskutiert werden. Dann fang mal damit an.
fachlich diskutiert werden. Dann fang mal damit an.
Wenn für dich meine ersten Kommentare zu dieser Lage fachfremd oder unsachlich waren, dann ist dass vielleicht Deine ganz und absolut persönliche Meinung.
Ich gebe hier im Großen und Ganzen wieder, was draussen im Feld vor sich geht.
Das kann man natürlich ignorieren. Ich kann es nicht, weil die Anlagen die ich bei unseren Kunden installiere und in Betrieb nehme abgenommen werden müssen. Und das werden sie nur, wenn die Vorgaben des Versorgers/Netz-/Messstellenbetreibers erfüllt sind.
Du kannst ja vielleicht im Streitfall gegen deinen Netzbetreiber prozessieren... Meine Kunden verlassen sich darauf, dass der Auftrag reibungslos zum vereinbarten Ende abgewickelt wird.
Hallo
Ich habe jetzt die DRM Platiene am laufen.
Beim ziehen vom grauen Stecker (öffnen der Kontakte 3/4 ) an DRM buchse schaltet der Wechselrichter alles ab. Es geht wohl auch 30% und 70%.
Guten Morgen .Ich habe mir den thread mal durchgelesen und werde nun wirklich nicht schlau daraus 🙂
Fakt ist: Jede Batterie kann theoretisch aus dem Netz Strom beziehen. Dies soll im Falle einer Überlastung des Netzes auf 4,2 kw gedrosselt werden können.
Ich habe auch bereits eine Nachricht vom Netzbetreiber bekommen mit folgendem original Text:
Hallo Herr Hubert,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.03.2024.
Die neuen Regelungen des §14a EnWG gelten für AC- und DC geschaltete Batteriespeicher. Aus der Begründung der Bundesnetzagentur ist folgendes sinngemäß zu entnehmen:
- Jeder Speicher, der in seiner Auslegung technisch grundsätzlich in der Lage ist, Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen, gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung
- Auch wenn gegenwärtig die Betriebseinstellung auf Eigenverbrauchsoptimierung eingestellt sei, könne diese Betriebseinstellung jederzeit geändert werden, um Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen.
Demnach gelten alle Batteriespeicher mit einer Leistung größer 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Über §9 EEG hat eine vorhandende steuerbare Verbrauchseinrichtung auch Auswirkungen auf die PV-Anlage.
Wer kann mir sagen, wie ich den Deye Sun 10K EU steuern kann ?
Keiner kann mir helfen. Selbst mein Ansprechpartner in China nicht. Das würde bedeuten, ich darf den Deye nicht mehr verbauen.
Gruß Lars
Habe mal in das Gesetz reingeschaut. Zumindest für Bestandsanlagen besteht wohl keine Gefahr. Für alle Neuanlagen kann das ziemlich übel werden.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/14a/start.html
Zitat:
Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Zunächst gelten die aktuellen Vereinbarungen bis 31. Dezember 2028 unverändert fort. Anschließend werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf das neue Regime überführt.
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in das neue Regime zu wechseln.
Genau, das ist soweit richtig.
Meine Anlage wurde diese Jahr in Betrieb genommen und ich gehöre schon zu dem neuen Gesetz.
Der Deye ist an sich ein Top Gerät, aber nun habe ich dieses Problem:-)
Gibt es Wechselrichter, die soetwas überhaupt schon können?
Gruß Lars
keine Ahnung.
Aber in Deinem Falle (und alle anderen Neuanlagen) kann leider nur Deye wieterhelfen. Eigentlich müssten alle WR, die das nicht können, die Zulassung verlieren 🙁
@larspv Hallo,
Die Firma IVG soll das Rundsteuerpacket anbieten. Dieses soll angeblich auch die Batterieladung vom Netz reduzieren können....
Somit wäre ja alle Neuanmeldungen ohne Probleme.
Hat zufällig schon jemand das IVG Rundsteuerpacket für den Deye verbaut?
Ich bin grad im Kontakt mit IVG. Laut dem Packet sollte alles nach Paragraph 14a funktionieren...
Gruß
Also ich lese da immer noch, daß Netzbetreiber "dürfen" und nicht "müssen".
Hintergrund des Gesetzes ist, daß der NB nicht mehr den Anschluss von Ladeboxen für e-autos und Wärmepumpen wegen zu geringem Netzausbau verweigern darf. Ferner ist er dann verpflichtet, bei Notwendigkeit einer Regulierungsmöglichkeit des Bezuges, die Netzentgelte zu reduzieren. Dies sagt der Text aus. Sonst nichts.
Zum einen wird es also nur Gebiete mit schwacher Infrastruktur betreffen, zum anderen ist der Ansprechpartner der Netzbetreiber. Eine generelle Pflicht ist aus dem jetzigen Text nicht abzuleiten.
Ich sehe immer noch keinen Grund zur allgemeinen Panikmache. Bevor man eine PV Anlage plant, spricht man eh vorab mit dem Netzbetreiber über seine Kulanzspielräume . Zum Beispiel fordert auch nicht jeder NB einen Hausanschluss gemäß TAB .