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Hallo zusammen,
ich habe einen Zähler für den Hausstrom und einen separaten Zähler für die Wärmepumpe. Beides in einem sogenannten kaskadierten System. Dazu habe ich zwei Stromverträge bei jeweils unterschiedlichen Versorgern.
Als System habe ich einen 12 K mit 3 x RW-M6.1.Batterien.
Da meine Anlage vor 2024 in Betrieb genommen wurde und meine WP schon etwas älter ist, bin ich vom §14A befreit.
Trotzdem habe ich jetzt für die WP den §14a beantragt. Das läuft jetzt auch soweit und ich bekomme vom Netzbetreiber das erforderliche Meßsystem.
Jetzt die Frage an euch: Kann ich für meinen Speicher ebenfalls den §14a beantragen und dem dem Hausstrom-Zähler zuordnen?
Also 1x $14a für den WP-Zähler und 1 x §14 a für die Batterie zugeordnet zum Hauszähler?
Was meint ihr?
Beste Grüße aus dem Mühltal bei Darmstadt
5,10 kWp - SüdOst 12x Sonnex SNX-D54HND 425W 25°
4,25 kWp - NordWest 10x Sonnex SNX-D54HND 425W 25°
1,80 kWp - SüdOst 6x DeyeSun300 auf GEN-Eingang 25°
1 x Deye SUN-12K-SG04LP3
3 x Deye RW-M6.14 kWh
Meines Kenntnisstandes nach, kann der Nachlass nur einmal pro Hausanschluß gewährt werden.
Das hatte AFAIR auch Martin von gewaaltig.nachhaltig damals erklärt. (Youtube-Universität 🙂 )
Gruß
Hendrik
Deye SUN-12K-SG04LP3-EU, 24x JA Solar JAM60S21-370/MR = 13x Ost, 11x West, MI mit 2x 440W Modulen Süd am GEN Port, 2x 10kWh-52V- Titansolar Wallmount draußen im Schuppen