Deye Hybrid Angebote Deye Zubehör Produkte
Ich denke der geneigte Leser sieht, wer hier auf die Kacke gehauen hat und inhaltlich auf jede Entgegnung nicht eingeht. Plastiko hat dazu ja auch was geschrieben, was du aber auch ignorierst. Schade und nicht hilfreich...
Man kann übrigens auch eine pragmatische Lösung umsetzen und trotzdem auf Optimierungspotential hinweisen. Und jammern kann ich hier auch nicht sehen, aber eine Unzufriedenheit, das Thema beschäftigt ja doch einige Leute in den Foren.
Wir haben sicherlich bessere zu tun als auf die K... zu hauen
mich würde freuen, wenn der ADMIN mal wieder was zu seiner Kommunikation mit Deye ausplaudern würde...
Aber am Ende bin auch nur Kunde, mein Kram funktioniert, ich habe mir in den letzten 18 Monaten genug Know-How angeeignet um eine funktionierende grosse PV Anlage auf mein Dach zu bekommen.
aber jeder wie er will.
Mal ganz naiv gefragt, was würde passieren, wenn tatsächlich 99‘999W eingespeist werden?
Weder der SLS noch die Panzersicherungen sind wg. Wechselstrom richtungsabhängig, würden also irgendwann rausfliegen bzw. durchbrennen (wären 145A pro Phase), oder?
Dann gab oder gibt es noch das Wirkleistungslimit. Wenn denn mal der Smartmeter Rollout für alle Anlagen > 7kW anläuft, könnte es auffallen, wenn die Einspeiseleistung höher ist als die angegebenen kWp.
Wer passt die Einspeiseleistung im Sommer dynamisch im Neubaugebiet mit viel Solar an, bevor der Trafo im Mittelspannungsnetz Probleme bekommt?
99999 steht ja eigentlich für unbeschränkt. Wo sollen die denn herkommen? Wenn man eine derart große Anlage hat wird die Anbindung ans Netz entsprechend angepasst werden. Mit dem Standard Hausanschluss kommt man da nicht weit.
Aber die Eingabe in dem Feld auf 15000 zu beschränken und dann trotzdem nur 12000 zu machen ist wenig sinnig.
hier ging es ursprünglich mal um
1. Abregelung/Zurückregeln vom Deye bei Netzeinspeisung ab 15kw mit zweit Wechselrichter Netzparallel.
dieses Problem wurde bei den größeren Modellen gelöst, bei den kleineren und 1P Geräten anscheinend noch nicht.
2. Die Manuelle Begrenzung auf max 99kw. z.b Netzbetreiber erlaubt mir 20/25/30/../ kw max Einspeisung ins Netz, ab da beginnt der Deye gezielt zum Zurückregeln. Diese Funktion wäre nützlich, bei Parallelbetrieb 2-3 Deye's oder Fremdgeräten.
dieses wurde auch nicht gefixt.
Max. Continuous AC Passthrough 50 (A) : war doch von Anfang an klar, dass dies nur für Grid zu Load gilt? oder hab ich da was verpasst?
Max. Continuous AC Passthrough 50 (A) : war doch von Anfang an klar, dass dies nur für Grid zu Load gilt? oder hab ich da was verpasst?
Wieso war das klar? Es geht ja auch prinzipiell von GEN zu Grid, aber eben nur, wenn du Verbraucher im Haus hast, die alles mehr als 12 KW abnehmen. Wenn der WR an GEN 12KW liefert und das Haus 2KW verbraucht, produziert der Deye 2KW. Geht der Hausverbrauch auf 4KW hoch, produziert der Deye 4KW. Von der Hardware ist das also kein Problem.
@knofn nein hast es nicht verpasst oder durcheinander gebracht. Da ging es immer um die Netzdurchleitung Grid zu Load.
Inzwischen hängen jedoch Leute Dreiphasige mit dem dreifachen der Nennleistung des eigenen Deye an den Gen Port ihres einphasigen Wechselrichter und sind ganz entsetzt daß es nicht funktioniert.
Ursprünglich ist die Funktion für Mikroinverter. Jedoch nicht vorrangig um daran zusätzlich Kraftwerke anzuschließen.
Intern rechnet der Deye alle Erträge zusammen. Der Einstellwert ist also falsch zugeordnet, nicht das Limit. Das Limit soll den Inverter schützen und seine Nennwerte nach Zulassung einhalten.
Für die Durchleitung wird ein gesondertes Meter gefordert. Damit soll es wohl gehen. Oder man ändert einfach das Messekonzept in seiner Anlage.
@knofn nein hast es nicht verpasst oder durcheinander gebracht. Da ging es immer um die Netzdurchleitung Grid zu Load.
Sagt wer und wo? Und warum leitet der Deye trotzdem mehr als 12KW von GEN zu GRID, wenn der Strom im Haus verbraucht wird?
Intern rechnet der Deye alle Erträge zusammen. Der Einstellwert ist also falsch zugeordnet, nicht das Limit. Das Limit soll den Inverter schützen und seine Nennwerte nach Zulassung einhalten.
Invertiert werden auch nur 12KW (bzw. max. 13,2KW nach Datenblatt). GRID zu LOAD und GEN zu GRID werden nur über Relais durchgeschaltet. Das steht bei mir im Testzertifikat drin. Warum sollten die Wege unterschiedlich behandelt werden und warum nur bezüglich der Einspeisung? Und welche Nennwerte nach Zulassung sollen nicht eingehalten werden?
Nochmals. Der Wert der maximalen Einspeiseleistung. Der Wechselrichter ist direkt mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden. Dort wird also die maximale PV Leistung mit angegeben. Man muss zwischen Anmeldung beim Netzbetreiber und dem Marktstammdaten Register unterscheiden. Äpfel, Birnen.
Gemäß den Tab des NB ist der Inverter die Erzeugungseinrichtung. Diese genehmigt er. In dem Formular stehen auch die Daten. PV Leistung, AC Leistung. Schließt man nun einen weiteren Inverter an den Deye an, ist dieser der Regelung des Deye untergeordnet, der Deye bleibt die Erzeugereinrichtung. Mehr Module interessieren nicht den NB, nur das MStDR.
Unbeachtet ob der Deye per Relais durchleitet, gelten die maximalen Werte des zugelassenen Wechselrichter. Andere Wechselrichter im Hausnetz unterliegen seinem Regime.
Nehmen wir ein Beispiel. Ich melde meine Anlage mit einem einphasigen Wechselrichter an, der NB genehmigt mit einer Leistung von 4,6 kW. Bei mir 5 kW, er bestand auf keiner Drosselung. Innerhalb eines Jahres kann ich mehr PV zubauen und muss dies wegen der Einspeisevergütung dem MStDR melden. Der NB interessiert sich nicht dafür. Vorausgesetzt, ich gehe über den Gen Port. Das AC Teil des Deye lässt nach Datenblatt 5000 Watt AC- Leistung zu. In der Realität etwas mehr, egal.
Jetzt könnte ich ohne Begrenzung zum Beispiel an den Gen Port noch 10 kW dazubauen und dann 15 kW über eine Phase einspeisen? Aus Sicht der Tab bleibt ja der Deye 5k Erzeugungsanlage.
Gleiche Thema beim 3-phasigen. Der lässt ja auch einphasig Mi zu. Was wird mit der Schieflast wenn am Gen Port mehr Leistung drückt als der Deye selber erntet? Einen Teil kann er ausgleichen. Nicht alles.
Ach, ich vergaß. Das Relais. Das trennt dann ja. Ich glaube, dann wäre es ein Gaudi, wenn permanent Beschwerden über Lastabwurf kommen.
Der Lastabwurf ist die eigentlich letzte Chance für den Deye, die Energie zu managen. Für die Masse der Betreiber ist es besser, der Deye regelt alles über Spannung und Frequenz und nicht mit harten Break. Viele Grüße an die Garantie, dazu unten mehr.
Es wird wohl kein Update kommen. Um das Problem zu lösen, muß zum einen der Gen Port über eine Messeinrichtung verfügen. Die Leistung muß getrennt der eigenen PV Erzeugung verarbeitet werden. Dies wäre softwaremäßig möglich. Jedoch wie würde eine Schieflast geregelt werden können mit Hardware über Relais? Die maximale Schieflast ist Bestandteil der Zulassung nach VDE. Mal zur Erinnerung.
Ich erinnere weiter, es können an jeder Phase Inverter betrieben werden, einphasig. Sprich auch mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Erzeugungen. Für das was ans Netz raus geht ist und bleibt jedoch der Deye allein zuständig, die Normen einzuhalten. Also muss er in der Lage sein, Leistung zu verlagern und auszugleichen. Hier hat Physik wieder Grenzen. Laufen alle netzparallel sind die Einheiten für sich alleine verantwortlich. Nur so können die Vorgaben der Netzbetreiber immer eingehalten werden. Auch im Fehlerfall.
Natürlich wurde geschrieben, daß der Deye ja per Relais trennen kann. Nur muss deswegen nicht alles stimmen. Im Inselbetrieb fehlt das Netz zum Puffern und um überschüssige Energie wegzubekommen. Im Inselbetrieb muß er dennoch abregeln. Dies ist die vorrangige Betriebsweise. Ansonsten könnte man ja 30 kW unter Vollast hart trennen. Wäre bestimmt gut für die Relais. Es sind Relais verbaut, keine Schütze .
Um die Schaltlast zu verringern wird der Deye also immer kurzzeitig die Leistung fressen müssen.
Und genau aus diesem Grund wird im Inselbetrieb vor dem Erreichen von 100% SOC die Erzeugung abgeregelt damit er einen Teil der Leistung in den Akku schieben kann. Ein ständiges abwerfen der Last mittels eines Relais wäre nicht dauerhaft möglich. Oder wäre Bastelkram. Also Standard Effekta und Co.
Mag ja sein, dass es da Unterschiede gibt, aber bei meinem "Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage" ist kein Wechselrichter und keine maximale Einspeiseleistung angegeben. Es gibt lediglich eine "Prognostizierte Jahresmenge" in kWh, eine "Prognostizierte Jahreshöchstleistung" kleiner oder größer 30kW und die installierte Leistung in kW (Modulleistung). Letztlich ist das nur der Antrag für den Zähler.
Die Details der Anlage sind in dem Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten. Und wenn ein neuer WR oder weitere Module hinzukommen ist das auch über ein weiteres Inbetriebnahmeprotokoll zu melden. Ich weiß nicht warum du meinst, dass nur durch Anschluss an dem GEN Port keine Meldepflicht besteht. Die Erzeugungseinheit ist ja der weitere WR, der DC in AC wandelt. Der Deye hat da ja nichts mit zu tun, er leitet den Strom nur durch. Auch das MStDR gibt die Eingaben an den VNB zur Prüfung weiter. Also zumindest theoretisch, ob das wirklich passiert, keine Ahnung.
Von daher passen deine Ausführungen zumindest nicht zu meiner Realität.
Das die Anlage elektrisch korrekt aufgebaut ist entsprechend der Bestimmungen, dafür steht normal der Elektriker gerade.
Der GEN Port hat doch eine separate Messeinrichtung, ansonsten könnte die Leistung ja nicht angezeigt werden und die Leistung wird auch separat verarbeitet.
Die von dir gesehenen Probleme im Inselbetrieb gibt es doch ohnehin. Wenn ich 12KW am GEN Port habe muss er damit auch klar kommen, wenn GRID weg ist. Dann versorgt der Deye den GEN Port erst und der 2.WR liefert seine 12kW. Daran ändert doch die Beschränkung der Einspeisung auf 12kW nichts. Oder was meinst du macht das besser?
Wenn das Thema so kritisch wäre müsste Deye generell die erlaubte Leistung am GEN Port beschränken., dann wäre ich bei dir. Das ist ja aber nicht der Fall, von daher gehe ich aus, das die das nicht als Problem sehen.
1. .... Letztlich ist das nur der Antrag für den Zähler.....
2. ....Von daher passen deine Ausführungen zumindest nicht zu meiner Realität....
3. Die von dir gesehenen Probleme im Inselbetrieb gibt es doch ohnehin. Wenn ich 12KW am GEN Port habe muss er damit auch klar kommen, wenn GRID weg ist. Dann versorgt der Deye den GEN Port erst und der 2.WR liefert seine 12kW. Daran ändert doch die Beschränkung der Einspeisung auf 12kW nichts. Oder was meinst du macht das besser?
4. Wenn das Thema so kritisch wäre müsste Deye generell die erlaubte Leistung am GEN Port beschränken., dann wäre ich bei dir. Das ist ja aber nicht der Fall, von daher gehe ich aus, das die das nicht als Problem sehen.
zu1. Wenn es lediglich die Anmeldung für den Zähler ist, kann man sich das ja sparen wenn bereits ein Zweirichtungszähler verbaut ist.
zu 2. Tja, alternative Fakten. Für die einen ist es Schnee, für die anderen weißer Klimawandel. Für den einen eine Insolvenz, für den anderen lediglich die Minderung des Zehohzweiausssoßes.
zu 3. Schön, daß du anerkennst dass diese Probleme im Inselbetrieb bestehen. Dies wäre eine Grundlage den nächsten Schritt zu denken. Werden Ausfälle im Netz vorher behördlich angemeldet und in welches Register bekommt der Deye die Meldung, wann er vorab schon einmal die Leistung reduzieren soll? Dieser Umstand kann jederzeit eintreffen, insofern muss der Deye für diesen Fall vorbereitet sein.
zu 4. Deye beschränkt doch. Oder worum geht es hier seitenweise?
Im übrigen meldet den Wechselrichter nicht der Betreiber sondern der Errichter der Anlage. Also der zertifizierte Installateur. Der Meldung werden die entsprechenden Zertifikate hinzugefügt und darauf basierend wird die Bearbeitung durch den NB ausgelöst. Ohne diese, keine weitere Bearbeitung. Hat also nichts mit dem Inbetriebnahmeprotokoll zu tun. Da werden lediglich nocheinmal die Angaben überprüft.
zu1. Wenn es lediglich die Anmeldung für den Zähler ist, kann man sich das ja sparen wenn bereits ein Zweirichtungszähler verbaut ist.
Guter Punkt, wird im Zweifel der VNB sagen. Aber sicher meistens irrelevant, da der Zweirichtungszähler erst mit der PV Anlage nötig wird.
zu 2. Tja, alternative Fakten. Für die einen ist es Schnee, für die anderen weißer Klimawandel. Für den einen eine Insolvenz, für den anderen lediglich die Minderung des Zehohzweiausssoßes.
Schade, dass du nicht vernünftig diskutieren willst und polemisch wirst. 🙁
zu 3. Schön, daß du anerkennst dass diese Probleme im Inselbetrieb bestehen. Dies wäre eine Grundlage den nächsten Schritt zu denken. Werden Ausfälle im Netz vorher behördlich angemeldet und in welches Register bekommt der Deye die Meldung, wann er vorab schon einmal die Leistung reduzieren soll? Dieser Umstand kann jederzeit eintreffen, insofern muss der Deye für diesen Fall vorbereitet sein.
Nein, ich sehe diese Probleme so nicht. Ich sage lediglich, dass sich an den Problemen die du siehst nichts durch die Einspeisebeschränkung ändert. Deye sieht die Probleme offensichtlich auch nicht, sonst hätten sie den GEN Port nicht so zur Verfügung gestellt.
zu 4. Deye beschränkt doch. Oder worum geht es hier seitenweise?
Nein, Deye beschränkt nicht die Leistung am GEN Port, sondern nur die Einspeisung. Die aber spielt bei Netzausfall keine Rolle, also was verbessert es bei den Problemen, die du siehst?
Im übrigen meldet den Wechselrichter nicht der Betreiber sondern der Errichter der Anlage. Also der zertifizierte Installateur. Der Meldung werden die entsprechenden Zertifikate hinzugefügt und darauf basierend wird die Bearbeitung durch den NB ausgelöst. Ohne diese, keine weitere Bearbeitung. Hat also nichts mit dem Inbetriebnahmeprotokoll zu tun. Da werden lediglich nocheinmal die Angaben überprüft.
Wo habe ich was anderes behauptet? Bei meinem VNB gehören aber die Papiere alle zusammen. Erst wenn alles eingereicht ist passiert überhaupt was.
In den Papieren muss ich aber trotzdem beide WR angeben, auch wenn der 2. am GEN des Deye hängt.
Ich denke der Wechselrichter ist nicht anzugeben und nur die Module?
Keine Ahnung welches Pferd du reitest. Mir ist das zu doof. Erst stellst du die Leute für dumm hin und dann... Egal. Genug Buchstaben vergeudet.
Du bist ja lustig. Du stellst doch ständig irgendwelche Behauptungen in den Raum um die Einspeisebeschränkung zu rechtfertigen und reagierst auf Anmerkungen/Fragen nicht, oder nur mit Polemik.
Ich habe nie behauptet, dass nur die Module angegeben werden müssen, sondern die Modulleistung. Im Inbetriebnahmeprotokoll müssen die WR natürlich angegeben werden und zwar beide, egal wie die Verschaltung ist. Das bestreitest du ja. Im "Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage" sind keine WR angegeben, zumindest ist das hier so.
Also erstens ist der Deye alles andere als "Vorschriftenkonform". Wenn ein Laie in der Menüebene der Netzeinstellungen rumfummeln kann würde ich als VNB den WR niemals zum Betrieb in meinem Netz zulassen. Die Österreicher scheinen das ja erkannt zu haben...
Mr. Mining hat einen Deye geöffnet und man kann schön die Strompfade erkennen, einschließlich seiner Angaben zu den verwendeten Relais. Damit besteht rein technisch überhaupt kein Grund für eine Reduzierung der Einspeiseleistung bei "zuviel" Strom vom GEN. 44A gehen locker in BEIDE Richtungen.
JA, das würde gegen die Regeln verstoßen, aber siehe oben. Wenn ich schon in der Netzebene "Unsinn" anstellen kann, warum nicht auch bei der Einspeiseleistung?
Und drittens wäre es zumindest für mich völlig ausreichend wenn am GEN wenigstens 6kW akzeptiert würden ohne daß die PV Leistung zurückgefahren wird. Die 99.999 kW sind doch nur plakativ gemeint (zumindest nach meinem Verständnis). Mir würden auch z.B. 24,9kW reichen 😉
Als "Starkstrom"elektriker würde mir eine detaillierte Beschreibung der MODBUS Lösung helfen, solche Softwarelösungen lerne ich in meinem Alter nicht mehr.