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Moin,
ich möchte eine 7kwp Süd Bestandsanlage erneuern (moderne Module, WR). Für die Volleinspeise-Bestandsanlage erhalten wir noch bis 2026 48 cent/kwh. So wie ich das neue Gesetz verstanden habe, werden die 7kwp der Bestandsanlage nach dem "Repowern" weiterhin mit 48 cent vergütet und alles was über 7kwp hinaus geht muss quasi als neue Anlage angemeldet werden und man bekommt den heute üblichen Vergütungssatz für die Einspeisung.
Wie könnte man das technisch umsetzen, wenn man die Leistung über 7kwp bei Bedarf im Haus selbst nutzen möchte? Oder muss die neue Anlage zwangsläufig auch eine Volleinspeiseanlage sein? Brauche ich zwingend 2 WR oder gäbe es eine Möglichkeit zum Beispiel über Smart Home eine Hauseinspeisung erst ab 7kw zu erlauben? Wie ist es gesetzlich geregelt? Oder ist da noch nichts final beschlossen worden gestern?
Volleinspeiseanlage und Eigenbedarfsanlage kann man technisch nicht mischen. Bei dir wäre es zu empfehlen erst nach 2026 zu Repowern oder halt 2 Anlage für Eigenbedarf ohne die alte Anlage anzufassen.
Volleinspeiseanlage und Eigenbedarfsanlage kann man technisch nicht mischen.
Gut, aber es wäre mir ja nach neuem Gesetz erlaubt die 7kwp 2006er Module durch moderne Module mit ebenfalls 7kwp zu ersetzen. Danach wäre das halbe Dach frei. Die restlichen Module würde ich dann als neue Anlage mit Eigenverbrauch anmelden. 2 Zähler sind sowieso im Haus vorhanden.
Ja du kannst jetzt schon repowern brauchst denn aber 2 x Anlagen 2x mal Zweirichtungszähler, 2 mal Wechselrrichter, etc. 2026 bräuchtest du eventuell nur 1 x zähler 1x wr etc.. es sei denn du willst weiterhin eine Volleinspeiseanlage und Eigenbedarfsanlage haben.
Ja du kannst jetzt schon repowern brauchst denn aber 2 x Anlagen 2x mal Zweirichtungszähler, 2 mal Wechselrrichter.
Eventuell kann ich den vorhanden WR aus 2006 für 7kwp an neuen Modulen nutzen. Muss mir die Daten mal genau angucken. Und den neuen WR würde ich dann so auslegen, dass er 2026 für das komplette Dach ausreicht. Einen zweiten Zweirichtungszähler bräuchte ich wohl, ja. Lohnt sich nicht meinst du?
Müste man sich durch rechnen ob sich das jetzt schon lohnt, zumal den 2026 nur ein Zähler benötigt wird und die Zählergebühren wegfallen, die kosten für den eventuellen 2 Wr + die Anmeldegebühren beim Netzbetreiber mindesten 1 mal wegfällt.
Die Frage wäre auch wie einfach es ist von Volleinspeiseanlage zu Eigenbedarfsanlage zuwechseln.
und die Zählergebühren wegfallen, die kosten für den eventuellen 2 Wr + die Anmeldegebühren beim Netzbetreiber mindesten 1 mal wegfällt
Es sind wie gesagt 2 Zähler im Haus vorhanden. Einer für die Volleinspeisung und einer fürs Haus. Bezahle eh bereits Gebühren für beide Zähler. Einer muss dann halt ausgetauscht werden. Und wenn ich den alten WR für die Bestandsanlage weiterbenutzen kann fällt der Posten auch weg. Muss das mal mit meinem Elektriker durchrechnen.
...So wie ich das neue Gesetz verstanden habe, werden die 7kwp der Bestandsanlage nach dem "Repowern" weiterhin mit 48 cent vergütet...
Du meinst "nach dem "Repowern" weiterhin mit 48 cent" bis 2026, oder?
Du meinst "nach dem "Repowern" weiterhin mit 48 cent" bis 2026, oder?
Ja. Aber nur für die bereits installierte Maximalleistung der Bestandsanlage.